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   BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64   

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https://dejure.org/1965,6729
BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64 (https://dejure.org/1965,6729)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1965 - 4 StR 471/64 (https://dejure.org/1965,6729)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1965 - 4 StR 471/64 (https://dejure.org/1965,6729)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vermögensschaden durch fehlende Bereitschaft zur sofortigen Bezahlung nach einer Bestellung in einem Gastwirtschaftsbetrieb - Absicht der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils trotz Beeinflussung durch Alkoholgenuss zur Tatzeit

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1952 - 3 StR 671/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64
    Von einem Übermaß kann man nur dann sprechen, wenn der Täter alkoholische Flüssigkeiten in solchem Maße trinkt, daß er sich dadurch in einen Rausch versetzt oder doch seine Gesundheit schädigt oder seine Arbeits- und Leistungsfähigkeit herabsetzt (BGHSt 3, 339, 340) [BGH 04.12.1952 - 3 StR 671/52] [BGH 04.12.1952 - StR 3 671/52 ].
  • RG, 05.01.1910 - III 731/09

    Kann nach § 263 St.G.B.'s trotz vorhandener Zahlungsfähigkeit des Täters eine

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64
    2 St 423/57">NJW 1957, 1566 Nr. 20) nicht entgegen, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 43, 171) eine Vermögensbeschädigung bei fehlendem Erfüllungswillen des Schuldners verneint, wenn der Gläubiger die geschuldete Leistung aus dem für ihn erreichbare Vermögen des Schuldners mit Sicherheit erzwingen kann.
  • BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19

    Mord (Verdeckungsabsicht); Betrug (Eingehungsbetrug; Vermögensschaden:

    An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn aus der Perspektive des für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkts der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 573/70, GA 1972, 209; vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64; BayObLGSt 1957, 146).
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73

    Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Anders läge es dann, wenn die Angeklagte nach der Trennung von S. gezwungen gewesen wäre, für sich einen neuen Zimmermietvertrag abzuschließen, und wenn sie dabei die Vermieterin ausdrücklich oder stillschweigend (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64) über ihr Zahlungsvermögen oder ihre Leistungswilligkeit getäuscht hätte.
  • BGH, 15.12.1970 - 1 StR 573/70

    Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr - Betrugsmerkmal der Vermögensbeschädigung

    Einen Vermögensschaden erleidet der Gastwirt in solchen Fällen nur dann nicht, wenn er die geschuldete Leistung aus dem für ihn erreichbaren Vermögen des Schuldners mit Sicherheit erzwingen kann (vgl. RGSt 43, 171; BayObLGSt 1957, 146), etwa weil er weiß, wie der Schuldner heißt und wo er beschäftigt ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64).
  • BGH, 27.11.1968 - 3 StR 206/68

    Verurteilung wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall und wegen

    Wer in einer Gastwirtschaft Nahrungs- und Genußmittel bestellt, erklärt damit schlüssig, daß er zur sofortigen Bezahlung im Stande und bereit sei (BGH 4 StR 471/64 vom 8. Januar 1965).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 360/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auch der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in 4 StR 471/64 vom 8. Januar 1965, die Auffassung vertreten, daß derjenige, der in einer Gastwirtschaft Nahrungs- oder Genußmittel bestellt, damit schlüssig erklärt, er sei mit sofortiger Bezahlung einverstanden und hierzu imstande.
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